Wechselmodell: Wer zahlt was, und warum trotzdem Geld fließt

„Wir haben ein Wechselmodell, also schulden wir uns nichts." Stimmt beim Einkauf, stimmt bei fast allem anderen nicht. Hier verläuft die Grenze.

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Eine Woche hier, eine Woche dort. Auf dem Papier klärt das Wechselmodell die Geldfrage: Jeder Elternteil ernährt, beherbergt und kleidet das Kind in seiner Zeit, und keiner schuldet dem anderen etwas.

Dann kommt die Rechnung für das Schulessen. Dann die Brille für 180 €. Dann die Klassenfahrt, der Musikunterricht, das Jahresticket für den Bus. Nichts davon gehört zu einer Woche oder zu einem Haushalt, und genau da fängt die Abrechnung wieder an.

Zeit teilen heißt nicht Kosten teilen

Ein 50/50-Modell regelt Zeit, nicht Geld. Das ist die häufigste Verwechslung, und nach zwei Jahren die teuerste.

Was der Wechsel tatsächlich regelt: die Alltagskosten in der jeweiligen Betreuungszeit. Essen, Miete, Strom, Wäsche, Ausflüge am Wochenende. Wer das Kind hat, zahlt und fordert nichts zurück.

Was er nicht regelt:

  • Kosten, die für beide Haushalte gemeinsam anfallen: Schulessen, Hortbetreuung, Vereine und Kurse, Schulweg, Schulversicherung;
  • außergewöhnliche Kosten: nicht erstattete Arztrechnungen, Zahnspange, Brille, Hörgeräte, Klassenfahrten, Fahrschule, Privatschule;
  • Anschaffungen, die mit dem Kind mitreisen: die Winterjacke, der Schulranzen, das Handy. Sie bleiben in keinem der beiden Haushalte, sie ziehen mit um.

Das Wechselmodell hebt den Unterhalt nicht automatisch auf

Die Vorstellung, ein 50/50-Modell schaffe jede Unterhaltszahlung ab, ist in den meisten Rechtsordnungen falsch. Wo das Gesetz von jedem Elternteil einen Beitrag nach seinen Möglichkeiten verlangt, verschwindet diese Pflicht nicht dadurch, dass die Nächte gleich verteilt sind.

Wenn ein Elternteil 1 800 € verdient und der andere 3 600 €, lebt das Kind im strikten Wechsel jede zweite Woche mit der Hälfte der Mittel. Ein Gericht kann deshalb auch im Wechselmodell einen Beitrag anordnen, um das auszugleichen. Er fällt meist niedriger aus als beim Residenzmodell, und im Gespräch heißt er anders: „der Ausgleich".

Zwei Fehler, in entgegengesetzte Richtungen:

  • jeden Unterhalt mit dem Hinweis ablehnen, die Betreuung sei ja geteilt. Das ist nirgends ein rechtliches Argument;
  • glauben, der Unterhalt im Wechselmodell decke die außergewöhnlichen Kosten mit ab. Tut er nicht, genauso wenig wie sonst. Wie sich diese Kosten aufteilen, warum es die Regel der vorherigen Absprache braucht und welche Verteilungsschlüssel es gibt, steht in unserem Artikel über die Aufteilung der Kinderkosten zwischen getrennten Eltern.

Kindergeld und Steuern: zwei Logiken, die nicht zusammenpassen

Das ist der Teil, an den fast niemand denkt, und er wiegt schwerer als ein Jahr Schulessen.

Kindergeld. Beim Wechselmodell erlauben viele Systeme, es auf Antrag zwischen beiden Eltern aufzuteilen. Ohne diesen Antrag läuft es weiter an einen Elternteil allein, und der andere erfährt es manchmal erst Jahre später. Die Aufteilung passiert selten automatisch: Man muss sie beantragen.

Steuerliche Entlastung. Wo ein Kind die Steuerlast eines Haushalts senkt, wird diese Entlastung beim Wechselmodell meist zwischen beiden Eltern geteilt, statt einem allein in voller Höhe zuzustehen. Zwei Hälften sind für den Haushalt, der vorher das Ganze hatte, nicht dasselbe, und die Lücke geht in die Hunderte Euro pro Jahr.

Für die laufende Abrechnung zählt vor allem eines: Eine Leistung, die nur ein Elternteil bekommt, ist Einkommen und gehört in die Bilanz. Wenn einer alle Leistungen kassiert und die Rechnungen hälftig geteilt werden, ist die Aufteilung nicht mehr gerecht, sondern nur noch symmetrisch.

Zwei Zuhause, oder warum alles mehr kostet

Zwei Zuhause für ein Kind heißt zwei Betten, zwei Schreibtische, zweimal Schulsachen, oft zwei Abos. Das Wechselmodell kostet insgesamt mehr als ein einziger Haushalt, und kein Verteilungsschlüssel ändert daran etwas.

Daraus folgt eine Frage, die man früh klären sollte: Was wird doppelt angeschafft, und was reist mit?

Was passiertWer zahlt
DoppeltBett, Schreibtisch, Wechselkleidung, Zahnbürste, ein paar SpielsachenJeder Elternteil bei sich, ohne Abrechnung
Reist mitJacke, Schuhe, Schulranzen, Handy, Laptop, InstrumentGeteilt: Die Anschaffung dient dem Kind, nicht einem Haushalt
Gehört keinemSchulessen, Betreuung, Kurse, Fahrten, Klassenfahrten, GesundheitGeteilt, nach dem festgehaltenen Schlüssel

Das Prinzip ist schnell gesagt und spart monatelangen Streit: Geteilt wird, was zu keinem der beiden Haushalte gehört. Ein Bett für die eigene Wohnung ist keine gemeinsame Ausgabe. Eine Jacke, die am Sonntagabend mitgeht, schon.

Drei Verteilungsschlüssel, und welcher hält

Welchen Schlüssel ihr auch wählt: Haltet den genauen Prozentsatz schriftlich fest. „Wir teilen die Kosten" ist kein Verteilungsschlüssel, das ist der erste Satz eines Streits.

  1. Halbe-halbe. Einfach, nachvollziehbar und fair, wenn die Einkommen nah beieinanderliegen. Unfair, wenn sie doppelt so weit auseinanderliegen: Wer 1 800 € verdient, zahlt genauso viel wie der mit 3 600 €, gemessen an dem, was er hat, also doppelt so viel.
  2. Nach Einkommen. Beide Nettoeinkommen addieren, den Anteil jedes Elternteils in Prozent ausrechnen, auf jede Rechnung anwenden. 2 000 € und 3 000 € ergeben 40 % und 60 %.
  3. Nach Kategorien. Einer übernimmt Schulessen und Kurse, der andere Gesundheit und Kleidung. Anfangs übersichtlich, aber die Kategorien laufen auseinander: Ein Jahr Zahnspange kippt das Gleichgewicht, und niemand rechnet neu.

Die Aufteilung nach Einkommen hat einen echten Nachteil: Sie zwingt dazu, das eigene Einkommen offenzulegen und zu aktualisieren. Ein Schlüssel, der 2022 festgelegt und nie überprüft wurde, wird still und leise falsch. Einmal im Jahr, im Januar, reicht.

Was jedes Mal festgehalten wird

Eine geteilte Ausgabe, die nicht am selben Tag notiert wird, ist eine verlorene Ausgabe. Nicht aus bösem Willen, sondern weil nach drei Monaten niemand mehr weiß, ob die 46 € für den Museumsbesuch zurückgezahlt oder mit etwas anderem verrechnet wurden.

Fünf Angaben, und keine mehr:

  • das Datum der Ausgabe;
  • wer bezahlt hat;
  • der tatsächlich getragene Betrag, nach Erstattung durch die Krankenkasse. Das ist der häufigste Fehler: Wer den Bruttobetrag einer Arztrechnung teilt, lässt den anderen Elternteil ein zweites Mal für etwas zahlen, das bereits erstattet wurde;
  • der Anteil jedes Elternteils, in Euro und nicht in Prozent. Einen Prozentsatz muss man neu ausrechnen, einen Betrag liest man einfach ab;
  • der Beleg, sofort abfotografiert. Die Zahnspangenrechnung vom Januar findet im Juni niemand mehr.

Eine Bagatellgrenze, damit ihr nicht jeden Snack zählt

Ein Wechselmodell, in dem alles gezählt wird, ist nicht lebbar. Legt einmal eine Grenze fest und haltet euch daran: Darunter zahlt jeder, ohne zu fragen.

Zwanzig Euro funktionieren für viele Familien. Sie lassen den Snack, die Kinokarte und das Geburtstagsgeschenk für eine Freundin durch und erfassen Schulessen, Schuhe und Arztbesuch. Die Grenze ist nicht da, um auf den Cent genau gerecht zu sein: Sie ist da, damit die Abrechnung erträglich bleibt, und eine erträgliche Abrechnung wird auch wirklich geführt.

Diese Abrechnung führen, ohne die Sonntage zu verlieren

Drei Wege, vom unzuverlässigsten zum zuverlässigsten.

Im Kopf. Funktioniert drei Wochen. Danach erinnert sich jeder Elternteil sehr gut daran, was er vorgestreckt hat, und deutlich schlechter daran, was der andere bezahlt hat. Das ist schlicht menschlich.

Eine gemeinsame Tabelle. Ehrlich und kostenlos. Eine Spalte Datum, eine Spalte Zahler, eine Spalte Eigenanteil, eine Spalte pro Anteil. Sie hält, solange eine Person sie pflegt, und genau das war ja das Problem, das ihr vermeiden wolltet.

Eine App zum Kostenteilen. Jeder Elternteil trägt vom eigenen Handy ein, was er zahlt, in dem Moment, in dem er zahlt, mit Foto des Belegs. Der Saldo ergibt sich von selbst und ist für beide derselbe: Es gibt nicht mehr die eine Version gegen die andere.

Genau das macht Kotisso. Eine Gruppe für beide Eltern, ein prozentualer Schlüssel, der euren Einkommen folgt, das Belegfoto an jeder Ausgabe, und eine PDF-Aufstellung zum Export, wenn die Abrechnung jemand anderem vorgelegt werden muss. Salden, Exporte und Belege sind kostenlos, ohne Limit.

Die Fragen, die immer wiederkommen

Brauchen wir ein gemeinsames Konto? Nein, und nach einer Trennung ist es oft eine schlechte Idee: Ein Gemeinschaftskonto bedeutet gemeinsame Haftung. Jeder zahlt seine Seite, ihr haltet es fest, und einmal im Monat wird per Überweisung ausgeglichen.

Wie oft sollten wir ausgleichen? Einmal im Monat. Oft genug, damit die Beträge klein bleiben, selten genug, um nicht jede Woche zu überweisen.

Was, wenn der andere Elternteil nichts einträgt? Halte trotzdem fest, was du vorstreckst, mit Belegen. Eine Abrechnung, die einer führt, ist besser als gar keine, und sie wird zur Grundlage des Gesprächs an dem Tag, an dem die Frage aufkommt.

Und bei Streit über eine bereits getätigte Ausgabe? Vermischt sie nicht mit dem Rest. Legt sie beiseite, tragt alles andere weiter ein und klärt sie getrennt. Eine einzige strittige Ausgabe, die die ganze Aufstellung blockiert, kostet euch sechs Monate ansonsten sauberer Abrechnung.


Das Wechselmodell schafft die Abrechnung nicht ab, es verändert ihre Natur: weniger Unterhalt, mehr geteilte Rechnungen. Lebbar wird sie nicht durch guten Willen, sondern dadurch, dass ihr einmal Schlüssel, Bagatellgrenze und Rhythmus festgehalten habt und danach jede Ausgabe an dem Tag eintragt, an dem sie anfällt.

Rechne nicht länger im Kopf mit

Kotisso notiert, wer was bezahlt hat, und berechnet die Salden laufend mit. Die Abrechnung ist kostenlos, ganz ohne Bankverbindung.

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